Im Studiengang »Gehobener Dienst in der Steuerverwaltung« (Steuerstudium), der der Fakultät 2 – Steuerrecht und Wirtschaftsrecht – zugeordnet ist, werden die Studierenden fachtheoretisch und berufspraktisch für die Tätigkeit des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung ausgebildet. Das Studienziel ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung und die damit verbundene Verleihung des Hochschulgrads Bachelor of Laws (LL.B).
Nach dem 3-jährigen Steuerstudium können die Absolventinnen und Absolventen in der gesamten Steuerverwaltung z.B. bei den Finanzämtern, bei der Oberfinanzdirektion oder im Finanzministerium als Sachbearbeiter eingesetzt werden. Darüber hinaus können sie auch überall dort tätig werden, wo steuerliches, rechtliches und wirtschafts-wissenschaftliches Fachwissen nachgefragt wird. Dies ist möglich, weil das Steuerstudium nicht nur eine Spezialistenausbildung für das gesamte Steuerrecht sondern auch ein Generalistenstudium für Recht und Wirtschaft ist.
Im fachtheoretischen Steuerstudium an der Hochschule Ludwigsburg und in der berufspraktischen Ausbildung bei den Finanzämtern werden außer den steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fähigkeiten auch die methodischen und sozialen Kompetenzen ausgebildet, die für die vielfältigen Aufgaben in den Bereichen Steuern und Wirtschaft benötigt werden.